Der Komplettanbieter im Verkehrswegebau
de
en

Verhaltenscodex für Mitarbeitende

I.                 Anwendungsbereich des Verhaltenscodex

Der vorliegende Verhaltenscodex gilt gleichermaßen für sämtliche Mitarbeitenden, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der Bickhardt Bau SE. Der Vorstand unseres Unternehmens und die Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Die Führungskräfte übernehmen Verantwortung für die Vermittlung, Umsetzung und Einhaltung unseres Verhaltenscodex.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir die Wahrung der in diesem Verhaltenscodex niedergelegten Verhaltensgrundsätze.

Die in dem Verhaltenscodex enthaltenen Regelungen sind verbindlich. Verstöße hiergegen werden von uns nicht toleriert und können erhebliche nachteilige Folgen für unser Unternehmen und betroffene Mitarbeitende selbst haben. Verstöße können neben arbeits- und zivilrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mitarbeitende, die Fragen zu einzelnen Themen unseres Verhaltenscodex haben, können sich an ihren Vorgesetzten oder den Compliance Officer wenden.

 

II.                 Sicherheit und Gesundheit

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden und der am Bau beteiligten Geschäftspartner hat für uns oberste Priorität.

Wir sorgen daher gemeinsam für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Durch konsequente präventive Arbeitsschutzmaßnahmen wenden wir Personengefährdungen ab. Zudem unterstützen wir durch gute Arbeitsbedingungen die Gesunderhaltung unserer Mitarbeitenden. Wir beachten sämtliche geltenden Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auch betrachten wir es als zentrale Aufgabe, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller am Bau Beteiligten kontinuierlich zu verbessern.

Verantwortlich für die Gewährleistung eines solchen Arbeitsschutzniveaus ist jeder einzelne Mitarbeitende. Durch ein vorausschauendes, umsichtiges und sicherheitsbewusstes Verhalten wirken sämtliche Mitarbeitenden darauf hin, mögliche Gefahren im Vorfeld zu vermeiden.

Etwaige Mängel im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind unverzüglich der zuständigen Führungskraft zu melden.

 

III.                 Integrität

1.         Keine Korruption

Sämtliche Mitarbeitenden halten sich an die geltenden Anti-Korruptionsvorschriften. Wir tolerieren keinerlei Form von Korruption und anderen unlauteren Geschäftspraktiken.

Korruption gefährdet nicht nur das gute Ansehen unseres Unternehmens. Auch beschädigt sie nachhaltig die vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden und Geschäftspartnern. Ferner zieht sie beträchtliche Geldbußen für Unternehmen nach sich. Betroffene Mitarbeitende haben mit straf-, zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist es uns ein besonderes Anliegen, sämtliche Mitarbeitenden für die Risiken von Korruption zu sensibilisieren.

Besondere Vorsicht ist bei der Gewährung und Entgegennahme materieller und immaterieller Zuwendungen geboten, bspw. bei Einladungen zu Geschäftsessen, Geschenken oder sonstigen Aufmerksamkeiten.

Dies gilt zunächst im Verhältnis zu Geschäftspartnern. Hier darf nicht der Eindruck entstehen, wir würden geschäftliche Entscheidungen unserer Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden durch unzulässige Zuwendungen beeinflussen wollen. Einladungen zu Geschäftsessen erfolgen daher ausschließlich in einem angemessenen Rahmen. Gleiches gilt für die Gewährung oder Entgegennahme von (Werbe-)Geschenken und sonstigen Zuwendungen. Diese erfolgen transparent und ohne eine bestimmte Gegenleistung zu erwarten.

Im Verhältnis zu Amtsträgern, bspw. Beamten der Baubehörde oder sonstige Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst, gilt es umso mehr bereits den Anschein einer unzulässigen Beeinflussung zu vermeiden.

In Zweifelsfällen wenden sich die Mitarbeitenden an unseren Compliance Officer.

 

2.         Vermeidung von Interessenskonflikten

Geschäftliche Entscheidungen treffen die Mitarbeitenden ausschließlich im Interesse unseres Unternehmens, d. h. frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Konflikte zwischen privaten Interessen und den Unternehmensinteressen sind zu vermeiden.

Solche Interessenkonflikte können sich bspw. dann ergeben, wenn eine verwandtschaftliche, freundschaftliche oder sonstige persönliche Nähebeziehung zu einem Geschäftspartner (Kunden oder Lieferanten) der Bickhardt Bau SE oder einem Behördenmitarbeitenden besteht.

Interessenkonflikte können auch dann auftreten, wenn Mitarbeitende einer Nebenbeschäftigung bei einem Geschäftspartner nachgehen. Die Aufnahme von Nebenbeschäftigungen bedarf daher der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten. Gleiches gilt auch dann, wenn Mitarbeitende eine Beteiligung an einem Unternehmen halten, zu dem wir in Wettbewerb stehen. Bei Fragen zu dem Thema „Interessenkonflikte“ wenden sich die Mitarbeitenden an ihren Vorgesetzten und / oder den Compliance Officer.
 

3.         Spenden und Sponsoring

Die Bickhardt Bau SE ist sich ihrer Verantwortung für die Gesellschaft bewusst und unterstützt kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen und Projekte durch Spenden und Sponsoringmaßnahmen.

Spenden und Sponsoringmaßnahmen erfolgen dabei auf freiwilliger Basis und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Hierbei achten wir auf ein transparentes Vorgehen.

 

IV.                 Fairer Wettbewerb

Wir treten für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Transparenz und Offenheit sind grundlegende Voraussetzungen für das in uns gesetzte Vertrauen und unsere Glaubwürdigkeit im geschäftlichen Verkehr. Wir haben den Anspruch, als fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer zu handeln.

Wir halten uns daher an sämtliche kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Insbesondere beteiligen wir uns nicht an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit Wettbewerbern oder Lieferanten. Entsprechende Ansinnen weisen wir entschieden zurück. Auch ist es untersagt, wettbewerblich sensible Informationen (bspw. über Preise, Kosten, Kunden oder Absatzvolumina) mit Marktteilnehmern auszutauschen. Verstöße gegen die kartellrechtlichen Vorschriften werden von uns nicht toleriert. Mitarbeitende, die gegen die Kartellgesetze verstoßen, haben daher mit arbeits-, zivil- und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Haben Mitarbeitende Zweifel, ob eine Handlung kartellrechtlich zulässig ist, wenden sie sich an ihren Vorgesetzten und / oder den Compliance Officer.
 

 

V.                 Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wir lehnen jegliche Form von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entschieden ab. Zur Verhinderung solcher Verhaltensweisen haben wir in unserem Einflussbereich angemessene und wirksame Maßnahmen ergriffen.

Mitarbeitende, die Fragen zu dem Thema „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ haben, können sich an ihren jeweiligen Vorgesetzten und / oder den Compliance Officer wenden.

 

VI.                Steuerehrlichkeit

Wir beachten sämtliche anwendbaren steuer-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften. Insbesondere Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsformen lehnen wir entschieden ab.

Dies erwarten wir auch von unseren Nachunternehmern, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern.

 

VII.                 Sorgsamer Umgang mit Unternehmenseigentum

Die Mitarbeitenden achten auf einen verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Unternehmenseigentum. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind sie verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und im Umgang damit ehrlich und integer zu handeln. Das Eigentum der Bickhardt Bau SE und die von unserem Unternehmen für betriebliche Zwecke bereitgestellten Arbeits- und Betriebsmittel dürfen grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Ungeachtet des Zustandes oder Wertes, dürfen im Eigentum unseres Unternehmens stehende Gegenstände ohne ausdrückliche Erlaubnis weder verkauft noch verliehen werden.

 

VIII.                Schutz vor Geschäftsgeheimnissen

Unser Unternehmen verfügt über wertvolle Geschäftsgeheimnisse (vertrauliche technische und kaufmännische Informationen), deren Schutz es im Interesse eines nachhaltigen geschäftlichen Erfolgs sicherzustellen gilt.

Zum Schutze unserer Geschäftsgeheimnisse haben wir angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen. Daneben sind alle Mitarbeitenden aufgerufen, unsere Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Sämtliche Mitarbeitenden achten daher im Rahmen ihrer Tätigkeit auf einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit den Geschäftsgeheimnissen unseres Unternehmens. Insbesondere werden sämtliche Informationen über die Geschäftsaktivitäten unseres Unternehmens, die weder veröffentlicht noch allgemein bekannt sind, vertraulich behandelt.

Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Geschäftsgeheimnissen eines Geschäftspartners in Berührung kommen, gehen ebenso verantwortungsvoll und sorgsam mit diesen vertraulichen Informationen um.

 

IX.                 Schutz personenbezogener Daten

Der Schutz personenbezogener Daten unserer Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner ist uns ein wichtiges Anliegen. Zum Schutze dieser Daten vor Verlust, Zerstörung, Manipulation oder Zugriff durch unberechtigte Dritte haben wir technische und administrative Sicherheitsvorkehrungen getroffen. IT-Sicherheitsexperten überprüfen zudem in regelmäßigen Abständen unsere Sicherheitsvorkehrungen und passen diese dem jeweils aktuellen Stand der Technik an. Auch achten sämtliche Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Tätigkeit auf einen sorgsamen Umgang mit den ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten und beachten die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Bei Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten wenden sich die Mitarbeitenden an ihren jeweiligen Vorgesetzten und / oder den Datenschutzbeauftragten.

 

X.                 Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften

Wir legen großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Erde und auf den Schutz der Umwelt und bekennen uns zu den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens. Wir arbeiten daher kontinuierlich daran, den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern und Umweltbelastungen weitestgehend zu vermeiden. Im Rahmen unserer Tätigkeit beachten wir die umwelt- und tierschutzrechtlichen Vorschriften und unternehmen – sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch in unserer Lieferkette – die notwendigen und zumutbaren Anstrengungen, um Verletzungen von Umweltbelangen zu verhindern.

Von unseren Nachunternehmern, Lieferanten und sonstigen Dritten, die für unser Unternehmen tätig werden, erwarten wir ebenfalls, dass sie die umweltrechtlichen Bestimmungen einhalten.

 

XI.                 Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen

Wir bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und setzen uns für die Implementierung von Sozialstandards und Umweltanforderungen in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette ein. Wir respektieren uneingeschränkt die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir fördern menschenwürdige Arbeit sowohl in unserem eigenen Unternehmen als auch bei unseren Geschäftspartnern. Im Rahmen unserer geschäftlichen Tätigkeit achten und unterstützen wir die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Wir verurteilen daher alle Formen der Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei und Ungleichbehandlung.

 

XII.                 Respektvolles Miteinander

Unser Miteinander ist geprägt durch gegenseitige Wertschätzung und einen respektvollen Umgang. Wir verhalten uns partnerschaftlich und sorgen für ein positives Arbeitsklima.

Die Bickhardt Bau SE fördert Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen. Diskriminierende Verhaltensweisen werden von uns daher in keinem Fall toleriert. Insbesondere dürfen Mitarbeitende nicht aufgrund ihrer Herkunft oder Nationalität, ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung oder einer bestehenden Behinderung benachteiligt werden.

Entscheidungen über die Einstellung, Beförderung, Vergütung oder Entlassung von Mitarbeitenden erfolgen diskriminierungsfrei.

 

XIII.                 Hinweisgebersystem

Um mögliche Gesetzesverstöße sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen – auch in unserer Lieferkette – frühzeitig erkennen zu können, haben wir ein Hinweisgebersystem eingeführt. Dieses steht sowohl unseren Mitarbeitenden als auch sonstigen Dritten (z.B. Mitarbeitenden von Nachunternehmern und Lieferanten) offen.

Unser Hinweisgebersystem trägt wesentlich zur Wahrung unserer Unternehmenswerte bei und dient dazu, potenzielle Missstände aufzudecken und abzustellen. Mitarbeitende und/oder Geschäftspartner, die Hinweise auf mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unseren Verhaltenscodex melden, leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.

Wir nehmen alle Meldungen ernst und gewährleisten, dass Hinweisgeber, die nach bestem Wissen und Gewissen an Untersuchungen mitwirken, keinerlei Nachteile befürchten müssen. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass kein Fehlverhalten vorlag.

Hingegen genießen Personen, die unser Hinweisgebersystem missbräuchlich nutzen, beispielsweise durch nachweislich falsche Bezichtigungen oder Verleumdungen, nicht unseren Schutz. Entsprechende Verhaltensweisen werden von uns konsequent und angemessen sanktioniert.

Weitere Informationen zu den Meldekanälen, der Funktionsweise und dem Ablauf des Hinweisgebersystems sind in unserer Verfahrensordnung verfügbar.

Mitarbeitende, die in gutem Glauben mögliche Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen unseren Verhaltenscodex melden, haben keine Nachteile vonseiten unseres Unternehmens oder anderen Mitarbeitenden zu befürchten.

 

XIV.                 Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen und/oder Anmerkungen zu den Inhalten dieses Verhaltenscodex können sich die Mitarbeitenden an ihren jeweiligen Vorgesetzten und/oder den Compliance Officer wenden. Dieser steht auch unseren Geschäftspartnern bei Fragen zu unserem Verhaltenscodex zur Verfügung.

 

Dieser Verhaltenscodex befindet sich auf dem Stand vom 1. Januar 2024.