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Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem der Bickhardt Bau Unternehmensgruppe

Meldung von Fehlverhalten und Verstößen

Herzlich willkommen! Sie befinden sich auf der Internetseite des zentralen Hinweisgebersystems der Bickhardt Bau Unternehmensgruppe.

Korrektes und regelkonformes Verhalten hat für die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe höchste Priorität. Unser Unternehmenserfolg basiert auf den Werten Integrität und Regeltreue. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, betreibt Bickhardt Bau ein Compliance-Management-System. Ein zentraler Bestandteil dieses Compliance-Management-Systems ist ein gruppenweites Hinweisgebersystem, über das Mitarbeitende, aber auch Geschäftspartner und sonstige Dritte – auf Wunsch auch anonym – Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße, insbesondere Hinweise auf Gesetzesverstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) sowie Hinweise auf menschen-rechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) melden können.

Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße sowie menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen können Sie direkt an den von der Bickhardt Bau Unternehmensgruppe bestellten Ombudsmann, ein weisungsunabhängiger externer Rechtsanwalt, melden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Hinweise mit dem Ombudsmann persönlich zu erörtern. Dieser ist unter folgenden Kontaktdaten persönlich, schriftlich, telefonisch und per E-Mail zu erreichen:

RA David Medler

Rechtsanwälte
Henkel & Leubecher
Wörthstraße 3
36037 Fulda
Tel.: 0661/902370
E-Mail: medler@henkel-leubecher.de

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Nützlich ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Sämtliche Hinweise auf mögliche Missstände werden ernsthaft und sorgfältig behandelt. Die Bearbeitung eingehender Hinweise, einschließlich etwaiger Folgemaßnahmen, werden dabei im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchgeführt. Insbesondere gibt der Ombudsmann Ihre persönlichen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen.

Die Möglichkeit, einen Hinweis über das Hinweisgebersystem der Bickhardt Bau Unternehmensgruppe abzugeben, schließt nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:

  • die zentrale externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ)
  • das Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • das Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts (BKartA)

 

Auf eine Sache möchten wir aber noch hinweisen. Die Bickhardt Bau Unternehmensgruppe duldet keine Benachteiligungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen gegenüber Hinweisgebern, die in gutem Glauben auf Missstände hinweisen. Hinweisgeber, die nach bestem Wissen und Gewissen an Untersuchungen mitwirken, werden durch das Unternehmen bestmöglich vor Diskriminierung und Repressalien geschützt. Unseren Schutz verdient indes nicht, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über vermeintliche Verstöße meldet. Entsprechende Verhaltensweisen können ihrerseits zivil-, arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nähere Informationen zum Ablauf und der Funktionsweise unseres Hinweisgebersystems finden Sie in unserer Verfahrensordnung.

 

Stand: 01.12.2023